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Anlage 6 GZÜV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.12.2010

Anlage 6

Anzahl und Kriterien zur Bestimmung der Position der Messstellen im Wasserkörper bei hydromorphologischer Belastung

Belastung

Anzahl Messstellen

Postion der Messstellen

Morphologie

1-2

in den längsten zusammenhängenden Abschnitten mit dominanten Eingriffen

Restwasser

1

direkt stromabwärts der Ausleitung außerhalb einer kleinräumigen Überschreitung

Schwall

1

direkt stromabwärts der Einleitung außerhalb einer kleinräumigen Überschreitung

Kontinuums-

Unterbrechung

1 – 2

1. oberhalb der Kontinuumsunterbrechung

  

2. im Fall mehrerer Kontinuumsunterbrechungen: zusätzlich stromab der letzten

Stau

1

Stauwurzel

   

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