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Anlage 4 GZÜV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.12.2010

Anlage 4

Anzuwendende Untersuchungsmethoden Biologie und Hydromorphologie 1

1. Leitfaden für die Erhebung der biologischen Qualitätselemente

Teil A: Fließgewässer

Teil B: Seen

Teil C: Arbeitssicherheit

2. Leitfaden für die hydromorphologische Zustandserhebung

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1Der Leitfaden für die Erhebung der biologischen und hydromorphologischen Qualitätselemente erscheint in mehreren Heften, wobei jedes Heft einem biologischen Qualitätselement bzw. der hydromorphologischen Bewertungsmethode gewidmet ist. Die Teile des Leitfadens sind im Wasserinformationssystem Austria (http//wisa.lebensministerium.at) veröffentlicht.

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