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Abkommen - Einkommen- und Vermögensteuern (Algerien)
Kurztitel
Abkommen - Einkommen- und Vermögensteuern (Algerien)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.12.2006
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK ALGERIEN AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. III Nr. 176/2006 (NR: GP XXII RV 1494 AB 1593 S. 160 . BR: AB 7634 S. 737 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. September 2006 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 mit 1. Dezember 2006 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
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