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DBA – Algerien – Abkommen - Einkommen- und Vermögensteuern (Algerien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2006

§ 0

Abkommen - Einkommen- und Vermögensteuern (Algerien)

Kurztitel

Abkommen - Einkommen- und Vermögensteuern (Algerien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 176/2006

Inkrafttretensdatum

01.12.2006

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK ALGERIEN AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN

StF: BGBl. III Nr. 176/2006 (NR: GP XXII RV 1494 AB 1593 S. 160 . BR: AB 7634 S. 737 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. September 2006 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 mit 1. Dezember 2006 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

haben Folgendes vereinbart:

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