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Soziale Sicherheit (Rumänien)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Rumänien)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.12.2006
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND RUMÄNIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 174/2006 (NR: GP XXII RV 1273 AB 1313 S. 139 . BR: AB 7488 S. 732 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. September 2006 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 38 Abs. 2 mit 1. Dezember 2006 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
Rumänien,
im Folgenden „Vertragsstaaten“ genannt, haben, von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln,
folgendes Abkommen vereinbart:
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