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Luftverkehrsabkommen - Protokoll über die Abänderung (Georgien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2006

§ 0

Luftverkehrsabkommen - Protokoll über die Abänderung (Georgien)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen - Protokoll über die Abänderung (Georgien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 163/2006

Inkrafttretensdatum

01.10.2006

Langtitel

(Übersetzung)

Protokoll über die Abänderung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Georgiens 1)

StF: BGBl. III Nr. 163/2006

Ratifikationstext

Das Protokoll ist gemäß Art. 19 des Abkommens nach Abgabe der entsprechenden Mitteilung durch Georgien am 22. Juni bzw. durch Österreich am 17. August 2006 mit 1. Oktober 2006 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung Georgiens, im Folgenden „die Vertragsparteien“ genannt,

vom Wunsche geleitet, den Luftverkehr zwischen ihren Territorien zu verbessern,

unter Bedachtnahme auf den Verhandlungsprozess zwischen Vertretern der Europäischen Kommission und der Zivilluftfahrtbehörde Georgiens betreffend auch die Änderungen von bestimmten Bestimmungen des bestehenden bilateralen Abkommens zwischen Österreich und Georgien durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Georgiens über bestimmte Bereiche des Luftverkehrs (Horizontales Abkommen)

haben folgendes vereinbart:

__________

1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 239/2002

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