Artikel 45
Räumlicher Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Vertrags gelten für das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien. Für das Königreich der Niederlande gilt dieser Vertrag ausschließlich für den in Europa gelegenen Teil des Königreichs. Für die Französische Republik gilt dieser Vertrag ausschließlich für den in Europa gelegenen Teil der Republik.
Zuletzt aktualisiert am
02.09.2022
Gesetzesnummer
20005062
Dokumentnummer
NOR40084092
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