§ 3
Das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ umfasst
- 1. 100 Unterrichtseinheiten (UE) theoretische Ausbildung, davon
- a) 80 UE im Unterrichtsfach „Gesundheits- und Krankenpflege“ und
- b) 20 UE im Unterrichtsfach „Einführung in die Arzneimittellehre“,
sowie
- 2. 40 Stunden praktische Ausbildung.
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