ARTIKEL 1
Mit der Finanzierung von Zuschüssen zu Investitions- und Entwicklungsprojekten in den in Artikel 3 aufgeführten Schwerpunktbereichen leisten die EFTA-Staaten einen Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im Europäischen Wirtschaftsraum.
Zuletzt aktualisiert am
10.04.2025
Gesetzesnummer
20004803
Dokumentnummer
NOR40079369
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