vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 13 BPAÜG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2007

Schlussbestimmungen

Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften

§ 13

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, beziehen sich diese Verweise auf deren jeweils geltende Fassung.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)