Theoretische Hänge- beziehungsweise Paragleiterprüfung
§ 82
Gegenstände der theoretischen Ausbildung und Prüfung für Piloten von Hänge- beziehungsweise Paragleitern für den Erwerb der Grundberechtigung Hangstart beziehungsweise Windenschleppstart sind insbesondere:
- 1. Luftrecht,
- 2. Hänge- beziehungsweise Paragleiterkunde (besonders Auf- und Abbau sowie Sicherheitskontrollen),
- 3. Flugpraxis einschließlich Geländekunde und Umweltschutz,
- 4. Meteorologie,
- 5. Aerodynamik,
- 6. Erste Hilfe bei Unfällen sowie Flugmedizin.
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