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§ 57 ZLPV 2006

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2006

Alleinflug über Land vor Erteilung eines Freiballonfahrerscheines

§ 57

Der Bewerber um einen Freiballonfahrerschein hat außer den in § 54 angeführten Voraussetzungen nachzuweisen, dass er nach Ablegung der Prüfung einen Alleinflug über Land in der Dauer von wenigstens einer Stunde ausgeführt hat.

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