Alleinflug über Land vor Erteilung eines Freiballonfahrerscheines
§ 57
Der Bewerber um einen Freiballonfahrerschein hat außer den in § 54 angeführten Voraussetzungen nachzuweisen, dass er nach Ablegung der Prüfung einen Alleinflug über Land in der Dauer von wenigstens einer Stunde ausgeführt hat.
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