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Errichtung von festgelegten Stellen auf touristischen Wegen (Tschechische R)
Kurztitel
Errichtung von festgelegten Stellen auf touristischen Wegen (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
07.05.2006
Unterzeichnungsdatum
09.12.2005
Index
49/04 Grenzverkehr
Langtitel
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Errichtung von festgelegten Stellen auf touristischen Wegen
Änderung
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Ratifikationstext
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 4 Abs. 1 mit 7. Mai 2006 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik (in der Folge „Vertragsparteien“) haben gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über den Grenzübertritt auf touristischen Wegen und über den Grenzübertritt in besonderen Fällen vom 17. September 2005 1) (in der Folge „Vertrag“) Folgendes vereinbart:
_______________________
1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 85/2006
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2020
Gesetzesnummer
20004746
Dokumentnummer
NOR30005177
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