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Artikel 2 Errichtung von festgelegten Stellen auf touristischen Wegen (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.5.2006

Artikel 2

Durch diese Vereinbarung wird die Anlage zum Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Grenzübergänge auf der gemeinsamen Staatsgrenze vom 17. September 2005 insofern geändert, als aus dem Verzeichnis der Straßengrenzübergänge die Grenzübergänge Gmünd/Bleylebenstrasse – Ceské Velenice und Hardegg – Cížov entfernt werden.

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2020

Gesetzesnummer

20004746

Dokumentnummer

NOR40077479

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