Prüfungsgebiete und Prüfungsstoff
§ 2
(1) Die einzelnen Prüfungsfragen sind aus den folgenden Prüfungsgebieten zu entnehmen und auf dem Prüfungsbogen entsprechend erkennbar zu machen:
- 1. Prüfungsgebiet 1: Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung der Republik Österreich und die sich daraus ableitbaren Grundprinzipien;
- 2. Prüfungsgebiet 2: Grundkenntnisse über die Geschichte Österreichs;
- 3. Prüfungsgebiet 3: Grundkenntnisse über die Geschichte des Bundeslandes.
(2) Die Prüfungsgebiete 1 und 2 bilden die Prüfungsstoffabgrenzung I (§ 10a Abs. 6 StbG) und umfassen die in derAnlage A festgelegten Themenbereiche.
(3) Das Prüfungsgebiet 3 bildet die Prüfungsstoffabgrenzung II (§ 10a Abs. 7 StbG) und umfasst die nach der Verordnung der jeweiligen Landesregierung festgelegten Themenbereiche.
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