§ 1
Es werden aufgehoben:
- 1. der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Haschendorf,
- 2. der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Pinkafeld,
- 3. der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Siegersdorf und
- 4. der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Untereggendorf.
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