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Artikel 74 Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2005

Artikel 74

KAPITEL 3

MASSNAHMEN DER ZUSAMMENARBEIT IM SOZIALEN BEREICH

ARTIKEL 74

(1) Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung der sozialen Entwicklung an, die mit der wirtschaftlichen Entwicklung einhergehen muss. Sie erheben insbesondere die Achtung der sozialen Grundrechte zur Priorität.

(2) Zur Konsolidierung der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im sozialen Bereich werden Projekte und Programme in den Bereichen durchgeführt, die für sie von Interesse sind.

In diesem Zusammenhang haben folgende Maßnahmen Vorrang:

  1. a)Förderung der Verbesserung der Lebensbedingungen, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Verbesserung der Ausbildung vor allem in den Auswanderungsgebieten;b)Wiedereingliederung von Personen, die wegen des Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften des betreffenden Staates rückgeführt wurden;c)Tätigung ertragbringender Investitionen oder Gründung von Unternehmen in Algerien durch sich legal in der Gemeinschaft aufhaltende algerische Arbeitnehmer,d)Förderung der Rolle der Frau in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, insbesondere durch Bildung und die Medien, im Rahmen der Politik Algeriens in diesem Bereich;e)Unterstützung der algerischen Programme für Familienplanung und den Schutz von Mutter und Kind;f)Verbesserung des Systems der sozialen Sicherheit und des Gesundheitswesens;g)Durchführung und Finanzierung von Austausch- und Freizeitprogrammen für gemischte Gruppen von in den Mitgliedstaaten ansässigen europäischen und algerischen Jugendlichen, um die Kenntnis der Kultur des anderen und die Toleranz zu fördern;h)Verbesserung der Lebensbedingungen in benachteiligten Gebieten;i)Förderung des sozioprofessionellen Dialogs;j)Förderung der Achtung der Menschenrechte im sozioprofessionellen Bereich;k)Leistung eines Beitrags zur Entwicklung des Wohnungswesens, insbesondere des sozialen Wohnungsbaus;l)Milderung der negativen Auswirkungen einer Anpassung der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen;m)Verbesserung des Berufsbildungssystems.

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