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Artikel 6 Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.2.2006

Artikel 6

In den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ersetzt dieses Protokoll mit seinen Anhängen das Übereinkommen.

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