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§ 1 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und akademischer Grad Master of Arts“, Arbeitsgemeinschaft Psychoanalytische Pädagogik, Lehrgang Psychoanalytisch-pädagogische Erziehungsberatung“
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01.3.2005 bis 31.12.2012 (BGBl. II Nr. 47/2006)
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