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§ 20a LMSVG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.11.2010

Aufnahme in das Register

§ 20a

In das Register gemäß § 10 Abs. 4 sind auch Betriebe dieses Abschnitts aufzunehmen. § 10 Abs. 3 und 5 gilt sinngemäß.

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