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Artikel 12: Rechtspersönlichkeit, Vorrechte und Immunitäten Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.11.2005

Artikel 12: Rechtspersönlichkeit, Vorrechte und Immunitäten

Das Institut besitzt Rechtspersönlichkeit nach internationalem und nationalem Recht. Im Hoheitsgebiet von Finnland genießt es die Vorrechte und Immunitäten, die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendig sind. Diese Vorrechte und Immunitäten werden in einer Übereinkunft zwischen dem Institut und der Regierung von Finnland festgelegt.

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2025

Gesetzesnummer

20004536

Dokumentnummer

NOR40074006

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