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Staatsgrenze Österreich - Tschechische Republik

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.2005

§ 0

Staatsgrenze Österreich - Tschechische Republik

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Tschechische Republik

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 225/2005

Inkrafttretensdatum

22.12.2005

Beachte

Dieses Abkommen wird, in Übereinstimmung mit Art. 4 Abs. 3 des Abkommens, durch die Anwendung des Schengen-Besitzstands überlagert.

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze

StF: BGBl. III Nr. 225/2005

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 4 Abs. 1 des Abkommens wurden am 22. September 2005 bzw. am 21. November 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 22. Dezember 2005 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik (in der Folge „Vertragsparteien“) haben

im Bestreben, einen Beitrag zur weiteren Entwicklung der gegenseitigen freundschaftlichen Beziehungen zu leisten, dem Wunsch Ausdruck verleihend, die Zusammenarbeit im Bereich der Freizügigkeit der Personen und des Verkehrs zu bestätigen, in der Absicht, geeignete Bedingungen für den Grenzübertritt von Personen und Verkehrsmitteln zu sichern,

Nachstehendes vereinbart:

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