§ 0
Staatsgrenze Österreich - Tschechische Republik
Kurztitel
Staatsgrenze Österreich - Tschechische Republik
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
22.12.2005
Beachte
Dieses Abkommen wird, in Übereinstimmung mit Art. 4 Abs. 3 des Abkommens, durch die Anwendung des Schengen-Besitzstands überlagert.
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 4 Abs. 1 des Abkommens wurden am 22. September 2005 bzw. am 21. November 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 22. Dezember 2005 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik (in der Folge „Vertragsparteien“) haben
im Bestreben, einen Beitrag zur weiteren Entwicklung der gegenseitigen freundschaftlichen Beziehungen zu leisten, dem Wunsch Ausdruck verleihend, die Zusammenarbeit im Bereich der Freizügigkeit der Personen und des Verkehrs zu bestätigen, in der Absicht, geeignete Bedingungen für den Grenzübertritt von Personen und Verkehrsmitteln zu sichern,
Nachstehendes vereinbart:
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