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Anlage 4/1 GuK-LFV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.2018

Kurztitel

Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 453/2005 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 365/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 4/1

Inkrafttretensdatum

22.12.2018

Abkürzung

GuK-LFV

Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Anlage 4/1

Spezifische Lernfelder der Ausbildung für Führungsaufgaben

LERNFELD IV

Führen und Leiten (personenbezogen)

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

Dieses Lernfeld soll den Auszubildenden den großen Bereich des Personalmanagements erschließen. Es sollen Fragen und Probleme aufgegriffen und bearbeitet werden, die für die gegenwärtige und zukünftige Berufssituation von Bedeutung sind.

Die Auszubildenden sollen befähigt werden, sich selbst zu managen und Teams und

Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zu führen.

Schwerpunkte des Lernfeldes:

Führungsmodelle, Motivationstheorien, Teamentwicklung, Personalmanagement (Bedarf, Auswahl, Einsatz, Entwicklung, Controlling, Rechtsgrundlagen)..

– Führungsaufgaben unter Nutzung der Stärken und Schwächen des eigenen Führungsverhaltens im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung der jeweiligen Einrichtung im eigenen Bereich wahrnehmen;

– Teamentwicklung und Personalmanagement für den zuständigen Bereich sicherstellen;

– ausgehend von der Berufspraxis multidisziplinäre und berufsübergreifende Ansätze zur Lösung von Gesundheitsproblemen und zur Lösung der Schnittstellenproblematik für den/die jeweiligen/jeweilige Patienten/Patientin bzw. Klienten/Klientin treffen (Case Management);

– Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen instruieren, fördern und beurteilen;

– Prioritäten für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen festlegen;

– Ausbildungskonzepte umsetzen;

– Teams beraten und begleiten;

– strategische Führungsaufgaben unter Reflexion der Stärken und Schwächen des eigenen Führungsverhaltens im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung der jeweiligen Einrichtung auftragsorientiert wahrnehmen;

– im Rahmen des Personalmanagements bedarfs- und zukunftsorientierte Konzepte entwickeln und umsetzen.

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Kommissionelle Prüfung

    

Schlagworte

Ausbildung, Fortbildung, Leistungsfeststellung

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2019

Gesetzesnummer

20004475

Dokumentnummer

NOR40211280

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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