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§ 4 FPG-DV 2005

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2011

Form der Antragstellung für Visa zum Zweck der Arbeitssuche

§ 4

Anträge gemäß § 24a Abs. 1 FPG sind schriftlich zu stellen und persönlich bei der jeweiligen Vertretungsbehörde im Ausland einzubringen.

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