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§ 17 FPG-DV 2005

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2011

Äußere Form des Reisedokuments für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen

§ 17

Reisedokumente für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen werden nach dem Muster der Empfehlung des Rates vom 30. November 1994 bezüglich der Einführung eines Standardreisedokuments für die Rückführung von Staatsangehörigen dritter Länder, ABl. Nr. C 274 vom 19.9.1996 S. 18, ausgestellt.

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