Form und Inhalt der Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß § 59 AsylG 2005
Form und Inhalt der Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß § 59 AsylG 2005
§ 9
Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß § 59 AsylG 2005 sind nach dem Muster der Anlage F in Form einer Vignette auszustellen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)