§ 0
Besteuerung von Einkünften von Unternehmensberatern
Kurztitel
Besteuerung von Einkünften von Unternehmensberatern
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.01.2006
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Besteuerung von Einkünften von Unternehmensberatern nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Artikels 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll, BGBl. Nr. 24/1971, wird verordnet:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)