Zivilrechtliche Ansprüche
§ 85
Zivilrechtliche Ansprüche, die jemand aus dem Disziplinarvergehen des/der Beschuldigten ableitet, können nicht im Disziplinarverfahren geltend gemacht werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Zivilrechtliche Ansprüche
§ 85
Zivilrechtliche Ansprüche, die jemand aus dem Disziplinarvergehen des/der Beschuldigten ableitet, können nicht im Disziplinarverfahren geltend gemacht werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)