§ 2
Aufgabe der Stipendienstiftung ist die Gewährung von Ausbildungsstipendien für alle Bereiche der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Neben der fachlichen Ausbildung sollen die Stipendiaten auch eine entsprechende Information über Österreich erhalten und so als „Botschafter der Versöhnung“ in ihren Heimatländern wirken.
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