Bohrergebnisse
§ 40
Die petrographische und geologische Art der durchbohrten Schichten ist kontinuierlich festzustellen. Hierüber sind Aufzeichnungen zu führen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Bohrergebnisse
§ 40
Die petrographische und geologische Art der durchbohrten Schichten ist kontinuierlich festzustellen. Hierüber sind Aufzeichnungen zu führen.
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