6. Abschnitt
Berufsausübung Selbständige Berufsausübung
§ 23
Die selbständige Ausübung des zahnärztlichen Berufs kann
- 1. freiberuflich oder
- 2. im Rahmen eines Dienstverhältnisses
erfolgen.
6. Abschnitt
Berufsausübung Selbständige Berufsausübung
§ 23
Die selbständige Ausübung des zahnärztlichen Berufs kann
erfolgen.