6. Abschnitt
Berufsausübung Selbständige Berufsausübung
§ 23
Die selbständige Ausübung des zahnärztlichen Berufs kann
- 1. freiberuflich oder
- 2. im Rahmen eines Dienstverhältnisses
erfolgen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
6. Abschnitt
Berufsausübung Selbständige Berufsausübung
§ 23
Die selbständige Ausübung des zahnärztlichen Berufs kann
erfolgen.
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