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Artikel 12 Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2005

Artikel 12

Inkrafttreten

(1) Dieses Abkommen tritt dreißig Tage nach dem Tag in Kraft, an dem die spätere der beiden schriftlichen Notifizierungen der beteiligten Regierungen darüber erfolgt ist, dass die in ihren Verfassungen vorgesehenen Formalitäten erfüllt sind; die Bestimmungen dieses Abkommens gelten ab dem Zeitpunkt, an dem die Richtlinie gemäß ihrem Artikel 17 Absätze 2 und 3 anzuwenden ist.

(2) Mangels direkter Besteuerung in Anguilla sind die Artikel 4 bis 7 dieses Abkommens in Österreich nicht anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

20004252

Dokumentnummer

NOR40068638

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