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§ 24b FPG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.7.2015

Visa an der Außengrenze

§ 24b.

Visa D können einem Fremden an der Außengrenze auf Antrag erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des Art. 35 Abs. 1 lit. b, c und Abs. 2 Visakodex erfüllt sind und kein Visumsversagungsgrund gegeben ist.