Artikel 28
Die Urschrift dieses Protokolls, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
GESCHEHEN zu Kyoto am 11. Dezember 1997.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll an den angegebenen Tagen mit ihrer Unterschrift versehen.
Zuletzt aktualisiert am
23.11.2020
Gesetzesnummer
20004173
Dokumentnummer
NOR40065785
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