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§ 2 Gastronomiefachmann/Gastronomiefachfrau-Ausbildungsordnung
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01.7.2005 bis 31.05.2019 (BGBl. II Nr. 136/2019)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Vorbereiten
Wurstware
Süßspeise