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§ 11 DLSG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2006

Evaluierung

§ 11

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat dafür zu sorgen, dass die Umsetzung und die Auswirkungen dieses Bundesgesetzes nach Ablauf eines Jahres nach In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes evaluiert werden.