Anlage 1
Erhebungsmerkmale gemäß § 5 für den Güterverkehr
für das Wasserfahrzeug:
- Wasserfahrzeug (Name, Nummer)
- Gattung des Wasserfahrzeuges
- Tragfähigkeit in Tonnen
- Maschinenleistung in kW (bei Selbstfahrern)
- Nationalität (Registerort und -staat)
für die Fahrt:
- Tag der Ankunft (des Abganges)
- Tag des Grenzübertrittes (bei grenzüberschreitendem Verkehr)
- Fahrtrichtung
- Verkehrsart
für die Güter:
- Bezeichnung, Zahl und Abmessung der Container (bei Containertransport)
- Art - Bruttogewicht
- Ein- und Ausladeort
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)