vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anhang 4 EAG-VO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.4.2005

Anhang 4

Symbol für die getrennte Sammlung

Elektro- und Elektronikgeräte sind mit der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern (siehe unten) als Symbol für die getrennte Sammlung zu kennzeichnen. Dieses Symbol ist sichtbar, erkennbar und dauerhaft anzubringen.

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2021

Gesetzesnummer

20004052

Dokumentnummer

NOR40063888

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)