Pauschalbetrag
§ 1.
Der Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit einer Person beträgt 7 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2018
Gesetzesnummer
20004047
Dokumentnummer
NOR40063843
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)