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§ 1 Veräußerung von Bundesanteilen an der Flughafen Linz GesmbH

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.4.2005

§ 1.

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Flughafen Linz Gesellschaft mbH im Nominale von 5 600 000 Euro jeweils zur Hälfte an das Land Oberösterreich und die Stadt Linz um einen Preis von insgesamt 6 500 000 Euro zu veräußern.

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2021

Gesetzesnummer

20004016

Dokumentnummer

NOR40063583