Kurzrufnummer für Apothekendienste
§ 1a
Der Apotheker/Die Apothekerin ist verpflichtet, an dem von der Österreichischen Apothekerkammer betriebenen Telefondienst mit der öffentlichen Kurzrufnummer für besondere Dienste 1455 nach Maßgabe einer Richtlinie der Österreichischen Apothekerkammer teilzunehmen.
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