Verfassungsbestimmung
Artikel 1
Abschaffung der Todesstrafe
Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2023
Gesetzesnummer
20003941
Dokumentnummer
NOR40062432
Verfassungsbestimmung
Artikel 1
Abschaffung der Todesstrafe
Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2023
Gesetzesnummer
20003941
Dokumentnummer
NOR40062432