Artikel 1
Ziel
Unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips nach Grundsatz 15 der Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung ist es Ziel dieses Übereinkommens, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen zu schützen.
Zuletzt aktualisiert am
07.02.2018
Gesetzesnummer
20003884
Dokumentnummer
NOR40061548
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