Anpassung
§ 8
Für die Anpassung der Leistungen nach diesem Bundesgesetz gelten die entsprechenden Bestimmungen des ASVG.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Für die Anpassung der Leistungen nach diesem Bundesgesetz gelten die entsprechenden Bestimmungen des ASVG.
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