Erhöhung der festen Gebührensätze durch die Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014) kundgemacht im Österreichischen Patentblatt I. Teil Nr. 4/2014, Seite 41 und 42 .
Widerspruchsgebühr
§ 23.
Für den Widerspruch gegen die Markenregistrierung ist eine Gebühr von 150 Euro zu zahlen.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2024
Gesetzesnummer
20003819
Dokumentnummer
NOR40113650
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