Erhöhung der festen Gebührensätze durch die Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014) kundgemacht im Österreichischen Patentblatt I. Teil Nr. 4/2014, Seite 41 und 42 .
6. Abschnitt
Schutzzertifikatsanmeldungen und Schutzzertifikate Anmeldegebühr und Verlängerungsgebühr
§ 17.
Für die Anmeldung eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Anmeldegebühr von 300 Euro zu zahlen. Für den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Gebühr von 200 Euro zu zahlen.
Zuletzt aktualisiert am
20.10.2026
Gesetzesnummer
20003819
Dokumentnummer
NOR40125534
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