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§ 17 PAG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2011

6. Abschnitt

Schutzzertifikatsanmeldungen und Schutzzertifikate Anmeldegebühr und Verlängerungsgebühr

§ 17.

Für die Anmeldung eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Anmeldegebühr von 300 Euro zu zahlen. Für den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Gebühr von 200 Euro zu zahlen.

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2017

Gesetzesnummer

20003819

Dokumentnummer

NOR40125534

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