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§ 11 PAG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2010

Erhöhung der festen Gebührensätze durch die Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014) kundgemacht im Österreichischen Patentblatt I. Teil Nr. 4/2014, Seite 41 und 42 .

3. Abschnitt

Anmeldungen auf Grund des PCT An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren

§ 11.

Die Gebühren betragen für:

  1. 1. die Übermittlung der Anmeldung an das Internationale Büro …...50 Euro,
  1. 2. die Einleitung der nationalen Phase pro Schutzrecht50 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2026

Gesetzesnummer

20003819

Dokumentnummer

NOR40113643

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