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§ 9 Nebenleistungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2004

§ 9

Sind an einer Schule mehrere Lehrer mit der Betreuung von IT-Arbeitsplätzen befasst, so sind die nach den §§ 6 bis 8 bestimmten Einrechnungen auf diese Lehrer unter Bedachtnahme auf die übertragenen Aufgaben aufzuteilen.

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