§ 3.
Die Vorgänge auf Grund dieses Artikels sind von allen bundesgesetzlich geregelten Gebühren und Abgaben befreit.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2021
Gesetzesnummer
20003815
Dokumentnummer
NOR40059355
§ 3.
Die Vorgänge auf Grund dieses Artikels sind von allen bundesgesetzlich geregelten Gebühren und Abgaben befreit.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2021
Gesetzesnummer
20003815
Dokumentnummer
NOR40059355